Arbeitsrechtliche Reformen der Bundesregierung
- Norbert Gescher

- 3. Juli
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Die Bundesregierung hat sich auf ein Reformpaket verständigt, dass in einigen Bereichen auch das Arbeitsrecht betrifft. Im Wesentlichen sind dies die folgenden Punkte:
Für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag werden die
Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027
erhöht, gleichzeitig wird der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines
Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt.
Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung
bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen
Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei
demselben Arbeitgeber möglich sein.
Für Hochverdiener wird analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor
zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der
1,75- fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht.
Abfindungszahlungen werden steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue
Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer,
je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.
Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Es wird eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der
Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine
„Termingarantie Fachärzte“ eingeführt.
Hinweise RA Dr. Norbert Gescher
Anders als angekündigt, erfolgt hier kein großer Wurf in der Reform des Arbeitsrechts. Während wichtige Handlungsaufgaben, wie die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes und die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie überfällig sind, sollen Ausweitungen der Befristungsmöglichkeit und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag den Arbeitsmarkt ankurbeln. Gerade der letzte Punkt wird nicht nur die Hausärzte überfordern, sondern begründet ein völlig unangemessenes Pauschalmisstrauen gegen erkrankte Mitarbeitende. Für Missbrauchfälle gab es bereits in der aktuellen Ausgestaltung ausreichende Reaktionsmöglichkeiten.