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Arbeitsrechtliche Reformen der Bundesregierung

  • Autorenbild: Norbert Gescher
    Norbert Gescher
  • 3. Juli
  • 1 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung hat sich auf ein Reformpaket verständigt, dass in einigen Bereichen auch das Arbeitsrecht betrifft. Im Wesentlichen sind dies die folgenden Punkte:


  • Für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag werden die

Obergrenzen nach § 3b EStG bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027

erhöht, gleichzeitig wird der steuerfreie Zuschlag im Regelungsbereich eines

Tarifvertrages vollständig beitragsfrei gestellt.

  • Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer ist eine sachgrundlose Befristung

bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten und bei einer bis zu sechsmaligen

Verlängerung möglich. Diesbezüglich wird auch eine erneute Ersteinstellung bei

demselben Arbeitgeber möglich sein.

  • Für Hochverdiener wird analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor

zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der

1,75- fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht.

  • Abfindungszahlungen werden steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue

Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Der steuerliche Vorteil ist dabei umso größer,

je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird.

  • Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird abgeschafft und die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach § 278 StGB stärker bestraft. Es wird eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der

    Erkrankung sowie im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine

    „Termingarantie Fachärzte“ eingeführt.


Hinweise RA Dr. Norbert Gescher


Anders als angekündigt, erfolgt hier kein großer Wurf in der Reform des Arbeitsrechts. Während wichtige Handlungsaufgaben, wie die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes und die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie überfällig sind, sollen Ausweitungen der Befristungsmöglichkeit und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab dem ersten Tag den Arbeitsmarkt ankurbeln. Gerade der letzte Punkt wird nicht nur die Hausärzte überfordern, sondern begründet ein völlig unangemessenes Pauschalmisstrauen gegen erkrankte Mitarbeitende. Für Missbrauchfälle gab es bereits in der aktuellen Ausgestaltung ausreichende Reaktionsmöglichkeiten.

 
 
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