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Tarifabschluss AVR-Caritas

  • Autorenbild: Norbert Gescher
    Norbert Gescher
  • 6. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Die aktuelle Tarifrunde der Arbeitsrechtlichen Kommission hat jetzt Tariferhöhungen für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beschlossen. Die wesentlichen Inhalte gestalten sich wie folgt:


  1. Die Gehälter der Mitarbeitenden steigen:

    • zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro und zum

    • zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.


  2. Die Ausbildungsvergütung steigt:

    • zum 1. Juli 2025 um 75 Euro und

    • zum 1. Februar 2026 um weitere 75 Euro.


  3. Die Zulage für Wechselschichtarbeit in den Anlagen 31 und 32 erhöht sich ab 01.07.2025


  • bei ständiger Wechselschicht von 155 Euro auf 250 Euro monatlich

  • bei nicht ständiger Wechselschicht von 0,93 Euro auf 1,49 (Anl. 31) bzw. 1,47 (Anl. 32) Euro pro Stunde


  1. Die Zulage für Schichtarbeit in den Anlagen 31 und 32 erhöht sich ab 01.07.2025


  • bei ständiger Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro monatlich

  • bei nicht ständiger Schichtarbeit von 0,24 Euro auf 0,59 Euro pro Stunde



  1. Die Pflegezulage n den Anlagen 31 und 32 erhöht sich


  • ab 01.07.2025 von 133,80 Euro auf 137,96 Euro und

  • ab dem 01.02.2026 auf 141,82 Euro

  1. Die Zulage für Wechselschichtarbeit in der Anlagen 33 erhöht sich ab 01.07.2025


  • bei ständiger Wechselschicht von 155 Euro auf 200 Euro monatlich

  • bei nicht ständiger Wechselschicht von 0,93 Euro auf 1,18 Euro pro Stunde


  • und für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Krankenhäusern und weiteren vergleichbaren Einrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit ab dem 1. Juli 2025


  • bei ständiger Wechselschicht auf 250 Euro monatlich

  • bei nicht ständiger Wechselschicht a auf 1,49 Euro pro Stunde


  • sowie für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit


  • bei ständiger Wechselschicht auf 250 Euro monatlich

  • bei nicht ständiger Wechselschicht auf 1,47 Euro pro Stunde


  1. Die Zulage für Schichtarbeit in der Anlagen 33 erhöht sich ab 01.07.2025


  • bei ständiger Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro monatlich

  • bei nicht ständiger Schichtarbeit von 0,24 Euro auf 0,59 Euro pro Stunde



  1. Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung erhöhen sich für die Mitarbeitenden


  • zum 01.07.2025 um 3,11 Prozent und

  • ab dem 01.02.2026 um weitere 2,8 Prozent.

  1. Für Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d, 2e erhöhen sich ab dem 1. Juli 2025


    • die Zulagen für ständige Wechselschichtarbeit auf 200 bzw. 120 Euro sowie

    • die Zulagen für ständige Schichtarbeit auf 100 bzw. 77,77 Euro

    • weitere dynamische Vergütungsbestandteile (z.B. Kinderzulage, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld – auch das Urlaubsgeld für Auszubildende) erhöhen sich

      • zum 01.07.2025 um 3,11 Prozent

      • ab dem 01.02.2026 um weitere 2,8 Prozent


  2. Ab dem 1. Januar 2027 nehmen die Zulagen für Wechselschicht-/Schichtarbeit an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.

 
 
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