Tarifabschluss AVR-Caritas
- Norbert Gescher
- 6. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Die aktuelle Tarifrunde der Arbeitsrechtlichen Kommission hat jetzt Tariferhöhungen für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beschlossen. Die wesentlichen Inhalte gestalten sich wie folgt:
Die Gehälter der Mitarbeitenden steigen:
zum 1. Juli 2025 um 3 Prozent, mindestens jedoch um 110 Euro und zum
zum 1. Februar 2026 um weitere 2,8 Prozent.
Die Ausbildungsvergütung steigt:
zum 1. Juli 2025 um 75 Euro und
zum 1. Februar 2026 um weitere 75 Euro.
Die Zulage für Wechselschichtarbeit in den Anlagen 31 und 32 erhöht sich ab 01.07.2025
bei ständiger Wechselschicht von 155 Euro auf 250 Euro monatlich
bei nicht ständiger Wechselschicht von 0,93 Euro auf 1,49 (Anl. 31) bzw. 1,47 (Anl. 32) Euro pro Stunde
Die Zulage für Schichtarbeit in den Anlagen 31 und 32 erhöht sich ab 01.07.2025
bei ständiger Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro monatlich
bei nicht ständiger Schichtarbeit von 0,24 Euro auf 0,59 Euro pro Stunde
Die Pflegezulage n den Anlagen 31 und 32 erhöht sich
ab 01.07.2025 von 133,80 Euro auf 137,96 Euro und
ab dem 01.02.2026 auf 141,82 Euro
Die Zulage für Wechselschichtarbeit in der Anlagen 33 erhöht sich ab 01.07.2025
bei ständiger Wechselschicht von 155 Euro auf 200 Euro monatlich
bei nicht ständiger Wechselschicht von 0,93 Euro auf 1,18 Euro pro Stunde
und für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Krankenhäusern und weiteren vergleichbaren Einrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit ab dem 1. Juli 2025
bei ständiger Wechselschicht auf 250 Euro monatlich
bei nicht ständiger Wechselschicht a auf 1,49 Euro pro Stunde
sowie für Mitarbeitende der Anlage 33, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen arbeiten, erhöhen sich die Zulagen für Wechselschichtarbeit
bei ständiger Wechselschicht auf 250 Euro monatlich
bei nicht ständiger Wechselschicht auf 1,47 Euro pro Stunde
Die Zulage für Schichtarbeit in der Anlagen 33 erhöht sich ab 01.07.2025
bei ständiger Schichtarbeit von 40 Euro auf 100 Euro monatlich
bei nicht ständiger Schichtarbeit von 0,24 Euro auf 0,59 Euro pro Stunde
Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung erhöhen sich für die Mitarbeitenden
zum 01.07.2025 um 3,11 Prozent und
ab dem 01.02.2026 um weitere 2,8 Prozent.
Für Mitarbeitende der Anlagen 2, 2d, 2e erhöhen sich ab dem 1. Juli 2025
die Zulagen für ständige Wechselschichtarbeit auf 200 bzw. 120 Euro sowie
die Zulagen für ständige Schichtarbeit auf 100 bzw. 77,77 Euro
weitere dynamische Vergütungsbestandteile (z.B. Kinderzulage, Zeitzuschläge, Urlaubsgeld – auch das Urlaubsgeld für Auszubildende) erhöhen sich
zum 01.07.2025 um 3,11 Prozent
ab dem 01.02.2026 um weitere 2,8 Prozent
Ab dem 1. Januar 2027 nehmen die Zulagen für Wechselschicht-/Schichtarbeit an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.