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Neue Mindestlohngrenze ab dem 01.01.2025

Autorenbild: Norbert GescherNorbert Gescher

Mit Wirkung ab dem 01.01.2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent brutto auf 12,82 Euro pro Stunde.

Zugleich steigen auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Die Minijob-Grenze erhöht sich von 538 EUR auf 556 EUR brutto.

Die unterste Midijob-Grenze beginnt jetzt bei 556,01 EUR. Die oberste Grenze im sogenannten Übergangsbereich bleibt dagegen unverändert bei 2.000 EUR brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte unter Anwendung eines komplexen Formelsystems geringere Beiträge in die Sozialversicherung, wobei der Faktor F, der sich an der Höhe des Gesamtsozialversicherungsbeitrags orientiert, den wichtigsten Baustein der Formel darstellt.

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