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Treppenhaus GESCHER Arbeitsrecht

Betriebsräte

Bundesweit beraten und vertreten wir Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte mittelständischer Unternehmen und Konzerngesellschaften. Der Schwerpunkt liegt bei Gremien der Gesundheitsbranche (Krankenhausträger, Pharmaunternehmen), Energieversorger, Banken und Versicherungen.

Arbeitszeit / Mobile Arbeit

Wenige Bereiche prägen die Zusammenarbeit in den Betrieben und die Arbeitsbedingungen so intensiv, wie die Regelungen zur Arbeitszeit. Wir beraten und entwickeln unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben aus Tarifverträgen, Arbeitszeitgesetz und Europäischen Richtlinien Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Zeiterfassung und Schichtplangestaltung. Hierzu gehört auch die Beratung zu verschieden Formen der Arbeitsleistung, nicht zuletzt zur mobilen Arbeit, die gerade in Zeiten der Digitalisierung zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und weiter gewinnen wird.

Kollektivrechtliche Auseinandersetzungen werden im BetrVG im Beschlussverfahren entschieden. Wir vertreten Betriebsräte in Beschlussverfahren vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen stellen ein wesentliches Instrument zur Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Umsetzung von Beteiligungsrechten der Betriebsräte im Rahmen der Mitbestimmung dar. 
Wir beraten und gestalten bundesweit Betriebsvereinbarungen. Wesentliche Themen, zu denen wir gerne und regelmäßig unterstützen sind: 

•    IT-Systeme inkl. Datenschutz
•    Sozialpläne
•    Vergütungssysteme
•    Variable Vergütung
•    KfZ-Policies
•    Arbeitszeit  
•    Mobile Arbeit / Homeoffice
•    Arbeitszeiterfassung 
•    Dienst- und Schichtplangestaltung 
•    Ausfallmanagement 
•    Inklusionsvereinbarungen 
•    Urlaub 
•    Gesundheitsschutz 
•    BEM 

Inklusionsvereinbarungen 

Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat ein Initiativrecht, um die Verhandlungen über eine Inklusionsvereinbarung einzuleiten (§ 166 SGB IX). Die Inklusionsvereinbarung ist dann unter Einbeziehung der Mitarbeitervertretung mit dem Arbeitgeber zu verhandeln und als “Vertrag eigener Art” abzuschließen. Wir unterstützen regelmäßig sowohl die Betriebsräte, als auch die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Verhandlungen über diese komplexen Regelwerke. 

IT und Datenschutz 

IT und Datenschutz sind wesentliche Themen unserer Beratungstätigkeit. Wir beraten – gerne auch gemeinsam mit weiteren technischen Beratern – kollektivrechtliche Regelungen zur Einführung und Anwendung von IT-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dazu gehören insbesondere Verhandlungen zu Microsoft 365, Workday, Salesforce, Krankenhausinformationssystemen, KI, Zeiterfassungs- und Arbeitszeitsystemen sowie BI-Systemen. Betriebsvereinbarungen zur IT gehören zu den komplexesten Regelungsmaterien, die neben den betriebsverfassungsrechtlichen Voraussetzungen genaue Kenntnisse der datenschutzrechtlichen Grundlagen und technischen Rahmenbedingungen erfordern. Gerade in Konzernen entstehen in der Regel komplexe IT-Strukturen, die detaillierte Regelungen für einzelne IT-Systeme, aber auch einen rechtssicheren Rahmen durch entsprechende Rahmenbetriebsvereinbarungen zur IT erfordern. Wir beraten und unterstützen bundesweit Betriebsräte in Verhandlungen zu IT-Betriebsvereinbarungen und koordinieren bei Bedarf natürlich auch die Zusammenarbeit mit technischen IT-Sachverständigen.

Regelungsabreden 

Im Gegensatz zu Betriebsvereinbarungen entfalten Regelungsabreden unmittelbare Wirkung nur zwischen den Betriebsparteien. Klassische Inhalte sind Regelungen über die personelle, technische und sachliche Ausstattung der Gremien, Fristenregelungen und insbesondere auch die Art und Weise der Informationserteilung sowohl gegenüber dem Betriebsrat, als auch gegenüber dem Wirtschaftsausschuss. Hierzu gehört auch die Beratung zu Regelungsabreden nach § 79a BetrVG im Zusammenhang mit der datenschutzrechtlichen Ausgestaltung der BR-Arbeit. Wir beraten die Gremien bei der Formulierung und Ausgestaltung dieser Regelwerke und unterstützen sie bei der Umsetzung der daraus resultierenden Rechtspositionen. 

Seminare 

Bundesweit schulen wir regelmäßig Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts und Arbeitsrechts. Wir führen unsere Fortbildungen und Seminarangebote selbstverständlich sowohl in Präsenz als auch online durch. Die Seminare erfolgen sowohl über externe Seminaranbieter, als auch im Rahmen von Inhouseseminaren für einzelne Gremien.

Sozialpläne sollen wirtschaftliche Nachteile mildern oder ausgleichen, die durch Betriebsänderungen, insbesondere durch die Schließung oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen entstehen. Wichtige Regelungen beinhalten dabei insbesondere Kündigungsschutz, Besitzstandswahrung, Standortgarantieren, Qualifizierungskonzepte, Outplacement und Abgruppierungsschutz. Wir verhandeln und gestalten bundesweit solche Vereinbarungen mit dem Ziel einer bestmöglichen Absicherung der berechtigten Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Viele der von uns vertretenen Gremien sind in tarifgebundenen Betrieben gebildet. Die Tarifverträge bilden dort das Fundament der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung im Betrieb, können und müssen aber vielfach im Rahmen von tariflichen Öffnungsklauseln ergänzt werden. In enger Abstimmung mit den Gewerkschaften beraten und verhandeln wir gemeinsam mit Betriebsräten hinsichtlich der Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben im Betrieb und der Ausgestaltung tarifvertraglicher Öffnungsklauseln.

Wirtschaftsausschuss 

Wirtschaftsausschüsse sollen mit dem Unternehmer wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten und dadurch im Sinne der Belegschaft Einfluss auf wichtige Entscheidungen nehmen und zugleich, das sie bildende Gremium über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten beraten. Dabei kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen zur Reichweite des Informations- und Beratungsanspruchs, die vor der Einigungsstelle (Streit über Art und Umfang der Information) oder dem Arbeitsgericht (Streit, ob überhaupt eine wirtschaftliche Angelegenheit vorliegt) zu klären sind. Wir beraten und vertreten sowohl im Rahmen der Einigungsstelle, als auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

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