KAG Mainz M 16/24
AKTENZEICHEN
12. Dezember 2024
Kläger:
Beklagter:
Gericht:
MAV
Diözese
Mainz
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz Az.: KAG Mainz M 16/24 Tr Verkündet am 12.12.2024 Anerkenntnisurteil In dem Rechtsstreit mit den Beteiligten Mitarbeitervertretung der Bischöflichen Realschule M.
Klägerin, gegen Bistum T. Beklagter, hat das Kirchliche Arbeitsgericht in Mainz durch den Vorsitzenden, Richter Dr. N. S., ohne mündliche Verhandlung am 12.12.2024 nach Anerkenntnis des Beklagten
für Recht erkannt:
I. Das beklagte Bistum wird verpflichtet, das Anhörungs- und Mitberatungsverfahren gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 16 MAVO T. zu der geplanten Schließung der Bischöflichen Realschule M. ergebnisoffen mit der Klägerin durchzuführen.
II. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Gründe:
Im Falle eines Anerkenntnisses ergeht ohne Prüfung der Begründetheit eines Antrages gem. § 307 Satz 1 ZPO antragsgemäß ein Anerkenntnisurteil Die Revision konnte angesichts der gesetzlichen Kriterien gemäß § 47 Abs. 2 KAGO nicht zugelassen werden.
Ein Rechtsmittel ist gegen diese Entscheidung nicht gegeben. Auf die Möglichkeit der Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach Maßgabe von § 48 KAGO wird hingewiesen. gez.
Dr. S. Vorsitzender