37/10
AKTENZEICHEN
9. Dezember 2010
Kläger:
Beklagter:
Gericht:
MAV
Caritasverband
Münster
Öffentliche Sitzung
Münster, den 09.12.2010 des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Münster Aktenzeichen: 37/10-KAG-MS Vorsitzender:
C. H. In dem Rechtsstreit Mitarbeitervertretung
- Klägerin -
diese vertreten durch: S. W. diese vertreten durch: KAB gegen Caritasverband
- Beklagte -
vertreten durch F. K. erschienen bei Aufruf: für die Klägerin :
Mitarbeitervertretung
S.W.
KAB für den Beklagten:
Caritasverband
F. K. Die Klägervertreterin beantragte die Beklagte im Wege des Anerkennens zu verurteilen mit dem Tenor, dass die Beklagte die Mitarbeitervertretung bei der Fortbildungsmaßnahme „Entwicklungspsychologische Beratung“ nicht beteiligt und somit gegen den § 29 Abs. 1 Satz 5 und 6 MAVO verstoßen hat.
Die Beklagte erklärte, sie erkenne diesen Anspruch an.
Eine Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung.
Am Schluss der Sitzung erging in Abwesenheit der Parteien folgendes
A n e r k e n n t n i s u r t e i l:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte die MAV bei der Fortbildungsmaßnahme „Entwicklungspsychologische Beratung“ nicht beteiligt und somit gegen den § 29 Abs. 1, S. 5 u. 6 MAVO verstoßen hat.
H.