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  • AutorenbildNorbert Gescher

Gesetzesänderung: Digitale Dokumentation des Arbeitsvertrags

Die Bundesregierung möchte durch das "Bürokratieentlastungsgesetz IV" u.a. das Nachweisgesetz überarbeiten. Statt der aktuell im Nachweisgesetz vorgesehenen Schriftform für die Dokumentation der Vertragsbedingungen soll demnach künftig die Textform ausreichen. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesjustizministers hervor, in der es heisst: "Konkret soll im Nachweisgesetz künftig der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis erhält." Eine schriftliche Dokumentation soll aber auch künftig auf Anforderung der Mitarbeitenden erfolgen müssen.


Hinweise RA Dr. Norbert Gescher


Teil der letzten Novellierung des Nachweisgesetzes war u.a. die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Dokumentation der wesentlichen Vertragsbestimmungen in Schriftform. Ausdrücklich heisst es derzeit in § 2 Abs.1 S.2 NachwG noch:

"Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen in elektronischer Form ist ausgeschlossen."

Zu Recht ist dies vielfach als nicht zeitgemäß kritisiert worden. Wichtig ist gleichwohl, dass auch künftig Mitarbeitende einen Anspruch auf schriftliche Dokumentation haben sollen, sofern sie dies wünschen.



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