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AutorenbildNorbert Gescher

Keine Landespflegekammer in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird es nach Informationen des zuständigen Sozialministeriums keine Landespflegekammer geben. Die für die Fortführung des Gründungspzesses notwendige Zahl von Mitarbeitenden in der Pflege, die gegen die Gründung einer Landespflegekammer keine Einwendungen erhben, wurde nach einer Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 10.06.2024 um 3377 Registrierungen verfehlt. Anders als im Nachbarland Rheinland-Pfalz wird es damit in Baden-Württemberg keine Pflekammer geben.


Hinweise RA Dr. Norbert Gescher


Die Einrichtung von Landespflegekammern ist bei den Mitarbeitenden in der Pflege und den Gewerkschaften hoch umstritten. Das Gründungsverfahren in diesem konkreten Fall wurde belastet durch unterschiedliche Ergebnisse bei der Feststellung des notwendigen Quorums. Der Gründungsausschuss hatte zunächst mitgeteilt, dass das Quorum um 743 Stimmen übertroffen wurde und damit die Voraussetzungen nach dem Landespflegekammergesetz erfüllt seien. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat daraufhin alle vom Gründungsausschuss als unwirksam beurteilten Einwendungen überprüft und kommt jetzt zu einem deutlich abweichenden Ergebnis, dass u.a. auf einer unterschiedlichen Beurteilung der für eine wirksame Einwendung notwendigen Identifizierungsanforderungen begründet liegt.

Zudem waren demnach von den insgesamt 120.619 angeschriebenen Pflegefachkräften noch 3.066 abzuziehen, die aufgrund fehlender Zustellung keine offizielle Kenntnis vom Registrierungsverfahren erlangt hatten.

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